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BERATUNG Gründung "Ich-AG"? | |
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Seit dem 1. Januar 2003 (und bis zum 30. Juni 2006 befristet) können Empfänger von Entgeltersatzsleistungen der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründungszuschuss nach § 421 l SGB III ("Ich-AG") beantragen. Dies betrifft Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosengeld II-Empfänger, die noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, der ihren Bedarf jedoch nicht deckt (BMWA Tagesnachricht 11440 vom 16. August 2004). Rd. 300 000 Personen (Stand: Dezember 2005) nutzen die Förderung der Existenzgründung durch die Bundesarbeitagentur, darunter 230 000 Ich-AGs. Als wesentliche Merkmale gelten:
- maximal 25.000,00 € Jahresarbeitseinkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches (§ 15 SGB IV),
- keine Gewerbesteuer,
- Vorlage eines Geschäftsplans sowie die diesbezügliche Stellungnahme eines fachkundigen Dritten, hierzu BMWA (Tagesnachricht 11440 vom 16. August 2004):
Um möglichem Mißbrauch vorzubeugen, werden künftig die Vorlage eines Geschäftsplans und die Stellungnahme eines fachkundigen Dritten zur Voraussetzung der Ich-AG gemacht. Dies und die jährliche Überprüfung der Anspruchserfordernisse tragen zur Qualitätssicherung bei und sorgen dafür, dass die Ich-AG nur "echten" Gründern offensteht.
- auf Antrag vereinfachte Buchführungspflichten (Einnahmenüberschussrechnung),
- Befreiung von Gebühren der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK),
- gesetzliche Rentenversicherungspflicht zu geminderten Beitragssätzen (rd. 50 %) während der Dauer des Existenzgründungszuschusses,
- Berechtigung auf alle Förderprogramme der Mittelstandsbank,
- Verlust des Existenzgründungszuschusses ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der jährlichen Einnahmegrenze.
Dafür erhält der Gründer einen Existenzgründungszuschuss (nach § 421 l SGB III) in der Höhe von monatlich 600,00 € im ersten Jahr, im zweiten (bzw. dritten) Jahr auf Antrag maximal monatlich 360,00 € (bzw. 240,00 €), also in der maximalen Gesamthöhe von 14.400,00 EUR. Der Zuschuss ist eine steuerfreie Einnahme (§ 3 EStG) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Dies ist im Vergleich zum Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld häufig eine größere Summe, die darüber hinaus in Anlehnung an die in den neuen Bundesländern bereits durchgeführten Existenzgründungsprogramme einen längeren Förderzeitraum ermöglicht. |

Weitere Hinweise
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Bereits in der Vorgründungsphase ergeben sich zahlreiche Fragen: So ist beispielsweise mit der Existenzgründung eine Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben verbunden, welche neben der Berufskompetenz zu bewältigen sind, und über die sich Gründer bewusst sein muss z. B.- Lieferantenauswahl und Verhandlung der Konditionen,
- Kalkulation der Angebotspreise,
- Akquisition und Präsentation des Angebots,
- Vertragsverhandlungen,
- Buchführung
- Marketingaktivitäten wie Informationsbroschüren, Preislisten, Aushänge, Plakate usw.,
- Haftung gegenüber Kunden, Banken und Lieferanten - als "Ich-AG" mit dem Gesamtvermögen.
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WARUM
braucht die "Ich-AG" Beratung? |
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Als Gründer einer "Ich-AG" erhalten Sie ein besonderes Leistungsangebot:- Expertenanfrage individuell: Abrechnung im 5-Minuten-Takt: je 5 Min. 4,00 EUR; zzgl. MwSt (= 4,64 EUR), maximal jedoch 48,00 € zzgl. MwSt (= 55,68 EUR)
Wir beantworten Ihnen Fragen zur Umsatzplanung, zu den Beitragshöhen und zu weiteren Fördermöglichkeiten. - Vorgründungsberatung zur Information über besondere Zulassungsvoraussetzungen, notwendiger Versicherungen, Berechnung des Unternehmerlohns und des Stundenverrechnungssatzes sowie Rahmendaten als Basis eines späteren Geschäftsplans: 120,00 EUR; zzgl. MwSt(= 139,20 EUR),
- Business-Coaching zur Begleitung nach Gründung der "Ich-AG": offline ab 72,00 EUR; zzgl. MwSt (= 83,52 EUR) je Stunde
- Businessplan für umfangreichere Vorhaben (auch Gründungen mit Überbrückungsgeld nach SGB III): 2.400,00 EUR; zzgl. MwSt (= 2.784,00 EUR), davon können 50% bezuschusst werden.
- Beratungshonorare über 250,00 € (inkl. MwSt 290,00 EUR) können in zwölf Monatsraten beglichen werden.
- → hier geht es zum Beratungsauftrag
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LEISTUNGEN
für "Ich-AG"s
Hotline (02 08) 2 620 11 88
E-Mail-Anfrage |
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Weiterführende Hinweise
Mehr Informationen über die "Ich-AG" erhalten Sie hier:
- Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2002, Teil I Nr. 87, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2002 bzw. BGBl. l, 4621.
- Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003, in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2003, Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2003 bzw. BGBl. l, 2848. [pdf]
- Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) [pdf]
- Bundesagentur für Arbeit: Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Informationen zur Ich-AG als Leistung der Arbeitsförderung (Existenzgründungszuschuss nach § 421 l SGB III) Stand: 1. Mai 2005 [pdf]
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 11. September 2001 (Bundesanzeiger. S. 20313) in der geänderten Fassung vom 15. April 2003 (Bundesanzeiger. S. 8893).
- Nickel, Sylvia (2003a): Die "Ich AG" — "Small Business Act" für Existenzgründer?, in: Steuer-Newsletter, Ausgabe 03/2003 vom 07. Februar 2003, ISSN 1615-8644
- Nickel, Sylvia (2003b): Investitionen im 'Small Business Act' oder: Alle Unternehmer sind gleich?!?, in: Steuer-Newsletter, Ausgabe 04/2003 vom 21. Februar 2003, ISSN 1615-8644
- Nickel, Sylvia: Ich = Arbeitgeber ("Ich-AG") — Existenzgründungszuschuss nach § 421 l SGB III -, in: NC Business Papers, Nr. 2 (02.2003), überarbeitete und ergänzte Version vom 30. April 2003. ISSN 1611-2008
- Nickel, Sylvia: Ich-AG. Wege in die berufliche Selbständigkeit, Berlin: Cornelsen 2004. ISBN 3589219475
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WEITERE INFORMATIONEN |
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