| BERATUNG | ||
| Für Existenzgründer stehen neben Investitionshilfen wie dem Mikrodarlehn, dem Startgeld, dem Unternehmerkredit oder dem ERP-Startfonds verschiedene Fördermöglichkeiten bereit:
Förderfähg sind Schulungsveranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen, Führungskräfte und Existenzgründer. Die Zuschüsse werden direkt an den Veranstalter gezahlt. Die Teilnehmer profitieren von niedrigen Lehrgangsgebühren. Berücksichtigen Sie unsere diesbezüglichen Angebote!
Nach dem KfW-Coaching bzw. Gründercoaching der Kfw-Mittelstandsbank können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Investitionsbedarf bis zu 5 Jahren nach Gründung oder Übernahme eines Unternehmen mit Sitz in Deutschland gefördert werden. Förderfähig sind bis zu 3200 EUR bei einem maximalen Nettohonorar (ohne MwSt und Spesen) von 8700 EUR. Die Höhe bemisst sich nach dem Fördergebiet. Zugelassen sind nur registrierter Berater. Der Antrag erfolgt über die Kammern, insofern eine Coachingzusage durch die kfw-Mitelstandsbank vorliegt. Andernfalls ist diese bei der Kfw-Mittelstandsbank zu beantragen.. Das sogenannte ESF-BA-Coaching ist ein Angebot der Bundesarbeitsagentur in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Existenzgründer mit Überbrückungsgeld (Ü-Geld) oder Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG"). Ausgenommen sind i.d.R. Existenzgründer, die mit Einstiegsgeld gefördert werden. Nach § 3 1b ESF-Richtlinie werden bis maximal 4.800 EUR für Coachingleistungen durch versierte Beratungen wie Nickel Consulting binnen einem Jahr nach Existenzgründung durch die örtliche Arbeitsagentur gewährt. Die Kosten werden durch die Arbeitsagentur übernommen. Der Existenzgründer hat keine Kosten zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arbeitsberater. Kleiner Hinweis in eigener Sache: Wir führen keine Fördermittel- oder Subventionsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch. Der Hinweis auf Förderprogramme im Rahmen der Unternehmensfinanzierung oder unternehmerischer Fortbildung entspricht den Unternehmensberatungsleistungen (siehe auch: Pressemitteilung 34/2005 des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2005 zu den Abmahnverfahren gewisser "auf dem Gebiet des Subventionstrechts tägier" Anwälte gegen Unternehmensberater). |