BESONDERES Service Beratungsvertrag
Vertrag über einen Beratungsdienst
- Vertragsentwurf -
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BERATUNGSVERTRAG

zwischen dem Unternehmen

Unternehmen, Rechtsform
Straße, Nr., PLZ, Ort
HRB & Amtsgericht / Ust.-Id. bzw. St-Nr. (FA Ort)
- vertreten durch den (alleinvertretungsberechtigten) Geschäftsführer Vorname Name -
(Nachfolgend: Mandant)

und

Nickel Consulting
Hiberniastr. 100, 46049 Oberhausen
USt.-Id. DE 192781162 (Nachfolgend: Berater)

wird folgender Vertrag über einen Beratungsdienst vereinbart:


1VORBEMERKUNGEN
Hier werden die Rahmenbedingungen erörtert. Daher vereinbaren die Parteien folgende Zusammenarbeit.
2 AUFGABENSTELLUNG FÜR DEN BERATER
Hier erfolgt die Aufgabenstellung, z.B.
2.1Businessplan (Beratung / Erarbeitung / Prüfung)
2.2Krisenplan (Maßnahmen und Begleitung bei Gläubigergesprächen)
2.4Coaching (Unterstützung bei bestimmten Problemen, z.B. MeetingCoaching, Change Management, Einführung von Dokumentenmanagement oder Qualitätsmanagement)
2.5Konzeption eines Internen Betriebsvergleichs
2.6Cost Reduction Analysis (Cost-Cutting-Maßnahmen und -Umsetzung)
3INFORMATIONSOBLIEGENHEITEN & VERSCHWIEGENHEIT
3.1Um dem Berater das für eine effiziente Beratung wesentliche Verständnis von der Ausgangslage und den Zielvorstellungen zu verschaffen wird der Mandant alle diesbezüglichen Fragen des Beraters über das Unternehmen, seine Strukturen und Ziele möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend, beantworten. In diesem Rahmen wird der Mandant den Berater auch ungefragt über solche Umstände informieren, die für die Beratung von Bedeutung sein können.
3.2Der Berater wird alle vom Mandanten im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen und Strategien strikt vertraulich behandeln, sowie diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind.
Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge, die der Berater anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
3.3Der Berater steht dafür ein, dass er seinen Mitarbeitern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen in Abschnitt 3.2 entsprechen.
4HONORARE & NEBENKOSTEN
4.1Der Mandant honoriert die in Abschnitt 2 vereinbarten Leistungen mit ..... Tagwerken zu € ..... Hinzu tritt die jeweils gültige Mehrwertsteuer, derzeit 16%.
4.24.2 Für weiterführende und ausdrücklich elektronisch oder schriftlich zu vereinbarende Leistungen gelten folgende Sätze als vereinbart: (a) für fernmündliche bzw. elektronisch gestützte Beratung: € ... / Stunde; (b) für Tagwerke € .....,(c) für Halbtagwerke € ......; hinzu tritt die jeweils gültige Mehrwertsteuer, derzeit 16%.
4.3Neben dem Honorar trägt der Mandant alle im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden Nebenkosten und Auslagen des Beraters, z.B. für Reisen und Übernachtungen.
4.4Kündigt der Mandant diesen Vertrag steht dem Berater die Honorierung der erbrachten Leistungen auf der Basis der in Abschnitten 4.2 und 4.3 bezeichneten Honorare zu
5RECHNUNGSSTELLUNG & FÄLLIGKEITEN
5.1Der Berater berechnet das Honorar mit Fertigstellung der in Abschnitt 2 bezeichneten jeweiligen Leistung.
5.2Der Berater präsentiert jeweils bei Fertigstellung die Ergebnisse. Die Präsentation kann auch durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks erfolgen. Nimmt der Mandant diese Werke aus einem anderen Grunde als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Berater diese Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Präsentation nach, so gilt das jeweils präsentierte Werk als abgenommen. Die Nutzung eines Werkes durch den Mandanten gilt als Abnahme des betreffenden Werkes.
5.3Die vertragsgemäß gestellte Rechnung ist 10 Tage nach Eingang zur Zahlung fällig. Üblicherweise nimmt der Postweg 2 Werktage in Anspruch.
5.4Gem. § 284 Abs. 3 BGB gerät der Mandant in Zahlungsverzug, wenn nicht binnen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung der Betrag vollständig beglichen wird. Der Betrag ist ab Verzugsbeginn mit 5 %pa. über dem Basiszinssatz (derzeit 3,62%) zu verzinsen.
6LEISTUNGSHINDERNISSE
6.1Insoweit unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt eintreten, die dem Berater die vereinbarte Tätigkeit unmöglich machen oder unzumutbar erschweren ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Der höheren Gewalt gleicht Streik, Aussperrung oder andere Hindernisse.
7VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, ABWICKLUNG
7.1Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch beide Seiten und endet mit der Präsentation der in Abschnitt 2 vereinbarten Leistungen, insofern keine Leistungserweiterung gemäß Abschnitt 4.2 vereinbart wurde. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
7.2Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form wirksam.
8ERGÄNZENDE BESTIMMUNGN
8.1Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Berater über die Regeln der Zusammenarbeit vollständig und richtig wieder. Nebenabreden bestehen nicht.
8.2Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, ausgenommen seine Erfüllung durch Projektabsprachen im Sinn des Abschnitt 2 bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Modifizierung des Vertrages gekennzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Das gilt entsprechend für jede Änderung dieser Schriftformklausel.
8.3Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.4Gerichtsstand ist Oberhausen.
Ort, Datum


[Mandant]     [Berater]

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Quelle: www.nickel-consulting.de